Sachstandsberichte

Leitlinien für Freiflächen PV-Anlagen
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Leitlinien der Gemeinde Wessobrunn zum Thema erneuerbare Energien – Freiflächen PV-Anlagen – Stand 26.07.2023


Grundlegende Ziele:

  • Energieziel nach Flow-Studie ca. 60 MegaWatt erreichen
  • aber nicht um jeden Preis! (nicht ideologiegetrieben, sondern dort, wo unter Abwägung aller Aspekte sinnvoll)
  • es gilt das Prinzip „first come, first serve“, bis wir unser Ziel erreicht haben (vorausgesetzt die Richtlinien sind eingehalten)
  • bis das Ziel der Flow-Studie erreicht ist, soll Gemeinde weiterhin aktiv in der Diskussion bleiben
  • bei erreichen des Ziels setzen wir uns wieder zusammen und überlegen, wie weiter verfahren werden soll (z.B. soll Gemeinde weiterhin aktiv sein, sollen Angebote von privaten etc. weiterhin angenommen werden, oder ist das Maß dann voll?)
  • Bürgerbeteiligung soll ein verpflichtendes Kriterium sein
  • gemeindliche Flächen (sofern vorhanden) hätten Vorrang vor privaten Flächen (bei gleichwertiger Bewertung unsere Leitlinien)
  • wir sind grundsätzlich „technologieoffen“ für alle regenerativen Energiequellen (PV, Wind, Wasser, Wasserstoff)
  • Bevorzugt sollen sog. Agri-FPV-Anlagen erstellt werden, um die Flächen der Landwirtschaft nicht komplett zu entziehen.
  • Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll im Vorhabensgebiet erfolgen und nicht auf entfernten Flächen. Insbesondere soll auch auf eine entsprechende Eingrünung geachtet werden.
  • Der (Firmen-)Sitz des Betreibers der FPV-Anlage soll in der Gemeinde Wessobrunn liegen oder die Gewerbesteuereinnahmen anderweitig sichern. Die Gemeinde ist mit der Anlage belastet und soll daher auch die entsprechenden Gewerbesteuereinnahmen erzielen.
  • § 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EEG besagt: „Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden.“ Dies soll erfolgen.
  • Anträge für FPV-Anlagen sind schriftlich einzureichen und im Gemeinderat zu präsentieren. Alle Kosten für die Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Näheres ist in einem Städtebaulichen Vertrag zu regeln. Ein Rechtsanspruch eines Grundstückseigentümers oder Antragstellers auf eine Umsetzung in einem Bauleitverfahren wird durch diese Handreichung nicht begründet.
  • die Gemeinde soll grundsätzlich nicht der Betreiber solcher Anlagen sein
  • nach Möglichkeit sollen die Anlagen mit Energiespeichern ausgestattet sein


Leitlinien:

  • Ausschließende Kriterien
     Siedlungsflächen oder potentielle Siedlungsflächen
     Wald / Gehölze (keine Abholzung)
     Natürliche Fließgewässer / natürliche Seen
     Gewässerrandstreifen
     Gewässerentwicklungskorridore
     Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß BBodSchG
     Biotopentwicklungspotenzial
     Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und bester Bewirtschaftungsmöglichkeit
     Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
     Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete)
     Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG)
     Naturdenkmäler (§28 BNatSchG)
     Geschützte Landschaftsbestandteile (§29 BNatSchG))
     gesetzliche geschützte Biotope (§30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG)
     Wiesenbrütergebiete (Wiesenbrüterkulisse)
     rechtlich festgesetzte Ausgleichs- / Ersatzflächen
     Überschwemmungsgebiete
     Flächen in der Schutzzone I von Wasserschutzgebieten
  • Einzelfallentscheidung Abstimmung Fachbehörde)
     Landschaftsschutzgebiete
     Bodendenkmäler i.S. von Art. 1 und 7 BayDSchG
     Flächen zum Aufbau und Erhalt des Biotopverbunds (gem. Art. 19 Abs.1 BayNatSchG)
     Standorte oder Lebensräume mit besonderer Bedeutung (ggf. im Bauleitplanverfahren zu klären, kartographisch nicht erfasst)
     Vorranggebiete für andere Nutzungen gem. Regionalplan
     Bodenschätze
     Hochwasserschutz
     Hochwasserschutzgebiet HQ 100
     Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, (regionale Grünzüge gemäß Regionalplan, nicht einschlägig)
     Moorböden mit weitgehend degradierter Bodenstruktur* (siehe Bodenkarte)
  • Grundsätzlich geeignete positive Standorte
     Brachliegende Flächen?
     Altlasten und -verdachtsflächen?
     Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbegebieten?
     Vorbelastete Standorte
  • Einschränkende Kriterien für potenziell geeignete Standorte
     Hochwertiges Landschaftsbild?
     Wichtige Sichtbeziehungen?
     Prominente touristische Routen?
     Kulturlandschaft Filze?
     Struktur der Landwirtschaft?
     Denkmalschutz, Umgriff?
     Entfernung zu Einspeisepunkten?


Weitere Überlegungen / Fragen

  • Zuschüsse, z.B. für Balkonkraftwerkeder Arbeitskreis war hier eher skeptisch
  • werden hier „die Richtigen“ unterstützt
  • zudem viel Verwaltungsaufwand
  • aus dem Gewinn wird die Gemeinde ausschließlich selbst in nachhaltige Projekte investieren
  • soll sich die Gemeinde generell beteiligen, oder nur Überplaner sein?
  • wie viele Bauleitplanungsverfahren können wir parallel seitens der Gemeinde bewerkstelligen? Gibt es ein Limit?


Thema Kommunikation / Aufklärungsarbeit:

  • Gemeinde soll den Nutzen von regenerativen Energien besser erklären
  • Beispiel Neubauten mit PV-Anlage auf dem Dach
  • mehr Werbung z.B. über Gemeindeblatt
  • Gemeinde selbst als Vorbild durch Projekte

 

Wessobrunn, 26.07.2023
Georg Guggemos

Feuerwehrhaus mit Vereinsräumen Forst
Kultusminiteri

Die Baugenehmigung ist eingegangen. Die Objektplaner, Statiker, Heizungs- und Sanitärplaner, Elektroplaner und Energieberater sind beauftragt. Ein erstes Abstimmungsgespräch hat bereits zwischen Objektplaner, Statiker, Vereinsvertretern und Gemeindevertreter stattgefunden. Ein erster Entwurf der Werkplanung liegt vor. Im Mai 2024 fand das Treffen zwischen dem HLS-Planer und den Vereinsverantwortlichen samt Gemeinde statt.

Wie geht’s weiter?
· Erstellung der jeweiligen Planunterlagen
· Gespräche mit den örtlichen Firmen und Vereinen bezüglich Eigenleistung und Spenden

Breitbandausbau

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Ansprechpartner / Breitbandpate der Gemeinde Wessobrunn

Georg Guggemos – Erster Bürgermeister

Tel.: 08809-313-44

E-Mail: g.guggemos@wessobrunn.de

 

Ausbaugebiet Bundesförderungsgebiet:
Im Rahmen des Breitbandausbaus werden im Ausbaugebiet die Glasfaserkabel bis zu den Gf-NVt in den Straßen verlegt und Speedpipes von den Gf-NVt bis mindestens zu den Grundstücksgrenzen der jeweiligen Wohn- und Geschäftsgebäude.
Nach dem Ausbau sind somit für 100% aller Wohn- und Geschäftsgebäude (Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Schulen o.ä. inkl. Baulücken) im Ausbaugebiet technisch die Grundlagen für Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch geschaffen. Die Anbindung zu den Ausbaugebieten erfolgt über den OLT/POP in Wessobrunn (Zpöfstraße 11 in 82405 Wessobrunn)
Neue Anschlüsse im Versorgungsbereich werden im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ebenfalls mit Breitbandanschlüssen versorgt.

Anzahl der Gebäude (Hausanschlüsse) im Ausbaugebiet:
Das Ausbaugebiet umfasst insgesamt 479 Gebäude (APLs), die durch den in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten FTTH-Ausbau versorgt werden.
Inklusive der Haushalte und Bauplätze des Erschließungsgebietes können in Summe 806 Haushalte, 23 Gewerbeeinheiten, 5 öffentlich Gebäude und weitere Bauplätze von unserem angebotenen Breitbandausbau profitieren.
Die Gemeinde Wessobrunn hat Ihre vorhandenen Leerrohre mit einer Länge von ca. 4130m (DN110, DN50 und Speedpipes bis ins Haus) kostenlos zur Nutzung überlassen wird. 23 Gebäude wurden von der Gemeinde bereits mit FTTH-Mikrorohren vorbereitet.

Technik:
PtP (Point-to-Point)
Jedes der zu Erschließende Grundstücke/Gebäude wird beginnend vom Hauptverteiler durch eine durchgängige Glasfaserverbindung angeschlossen. Nebst der PtP – Verbindung wurden weitere Faserkapazitäten je Gebäude, bzw. entsprechend der Haushalte für nachträgliche Versorgungsmöglichkeiten vorgesehen.
Das gesamte Ausbaugebiet wird als FTTB (“Fibre to the Building”) ausgebaut, hier endet das Glasfaserkabel hinter der Hauseinführung (APL). Zu erschließende Grundstücke erhalten einen Grundstücksanschluss.

Förderung:
Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bundesförderung Breitband). Hier der Link des Projektträgers: Gigabit für Deutschland – Gigabit Projektträger (gigabit-projekttraeger.de) Die Umsetzung und Projektbetreuung der Bundesbreitbandförderung übernimmt die AteneKOM GmbH aus Berlin und ab 2022 die PricewaterhouseCoopersGmbH aus Berlin. Deren erklärtes Förderziel ist es, hochleistungsfähige Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten bzw. in den Randbereichen bereitzustellen. Die AteneKOM GmbH und ab 2022 die PricewaterhouseCoopersGmbH unterstützt zugleich die Kommune, sowie auch den ausgewählten Betreiber/Ersteller während der Realisierung in allen relevanten Fragen zur Förderung.
Der Bund fördert das Vorhaben mit rund 1,91 Mio.€ Zuschuss, als Ko-Finanzierung kommen vom Land Bayern nochmals rund 1,58 Mio.€ Förderung hinzu. Die Förderung erfolgt im Abrufverfahren.
Die Gemeinde Wessobrunn trägt die verbleibenden rund 350 T € der Wirtschaftlichkeitslücke.

Aktueller Stand der Baumaßnahme
Im Jahr 2021 (Baubeginn 27.09.2021) wurde mit dem Ausbau des Glasfasernetzes begonnen. Die Maßnahme wurde am 02.12.2022 beendet.
Die reine Verlegung des Glasfaserkabels ermöglicht auch nicht die Internetnutzung. Dies funktioniert erst, wenn alle Komponenten aktiv sind und an das überregionale Netz angeschlossen wurden.

Ablauf der Baumaßnahme

11.09.2019 – Inkrafttreten des Vertrages

4. Quartal 2019 – Strukturplanung Linientechnik fertig / Start ETE/ETA

1. Und 2. Quartal 2020 – Strukturplanung Systemtechnik fertig

2. Quartal 2020 – April 2020 – ETA abgeschlossen

3. Quartal 2020 – KVz-Standortsicherung* abgeschlossen

4. Quartal 2020 bis 2. Quartal 2021 Objektplanung (incl. Trassensicherung**) fertig

September 2021 Baubeginn

Bis 4. Quartal 2021 – Fertigstellung der Ortsteile Forst Templhof, Feuchten, St. Leonhard, Burgstall samt Einblasen der Leitungen

1. und 2. Quartal 2022 – Bau im Ortsteil Paterzell samt Einblasen

2. und 3. Quartal – Bau der weiteren Weile im Ortsteil Forst samt Einblasen

3. und 4. Quartal 2022 – Ausbau des Ortsteils Haid samt Einblasen

Die Inbetriebnahme der insgesamt 479 Gebäude (APLs) / Adresspunkte erfolgte bereits am 02.12.2022.
Für die Umsetzung wurden Tiefbauarbeiten auf einer Länge von rund 41.000 Meter umgesetzt, es wurden zudem Glasfaserkabel mit einer Länge von 179000 Meter in ein Leerrohrnetz mit einer Gesamtlänge von rund 144000 Meter eingebracht.

Gemeinde Wessobrunn, 01.08.2024

 

 Zur Buchung 

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
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Die letzten Abwägungen wurden in der Sitzung vom 04.06.2024 bearbeitet. Die Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen wurde veröffentlicht.

Wie geht’s weiter?

 

 

Klostergut

Zum 01.01.2024 wurde das Klostergut vollständig an die MARO-Genossenschaft übergeben. Zwischenzeitlich hat die MARO Genossenschaft Insolvenz angemeldet. Bis der Insolvenzplan erstellt ist, gilt es abzuwarten.

Baugebiet süd. Klostermauer

Der Straßenname heißt: ,,An der Klostermauer“. Die Baufreigabe wurde am 06.09.2021 erteilt. Fünf der neuen Bauwerber haben bereits mit dem Bau begonnen. Die Asphaltfeinschicht wird erst nach dem Bau der Bauwerber verbaut, um keine Schäden zu verursachen.

Bauland Templhoffeld Forst

Von den 19 gemeindlichen Grundstücken wurden bereits 16 notariell beurkundet. Davon haben 14 Bewerber aus dem OT Forst, 1 Bewerber aus dem OT Wessobrunn und 1 Bewerber aus dem OT Haid einen Zuschlag erhalten. Bereits 7 Bauwerber haben mit dem Bau begonnen.


Voläufige Pläne:

2022-10-14 BP Templhoffeld Bemaßung

2022-10-14_P6_LPEWL

Kläranlage Paterzell

Bei der amtlichen Überwachung durch das Wasserwirtschaftsamt wurde seit Inbetriebnahme der Kläranlage 2014 immer wieder festgestellt, dass die einzuhaltenden Werte überschritten wurden. Daher besteht Handlungsbedarf, um eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nachweisen zu können. Von der gerade erstellten Gebührenkalkulation kann abgeleitet werden, dass der derzeitige Betrieb äußerst unwirtschaftlich ist. Zudem wurde uns mit Schreiben des Landratsamtes vom 04.09.2023 mitgeteilt, dass eine erneute wasserrechtliche Erlaubnis über das Jahr 2031 hinaus für diese Anlage ausgeschlossen ist.

Wie geht’s weiter?
• Behandlung des Themas im Gemeinderat
• Informationsveranstaltung für alle Betroffenen

Schmutzwasserentwässerung Wessobrunn-Haid-Zellsee

Die in die Jahre gekommene Entwässerungseinrichtung muss teilweise am Rohrnetz saniert werden. Zudem ist die Steuerung der 14 Pumpstationen zu erneuern. Hier wurde ein Kooperation mit den Stadtwerken Weilheim eingegangen.

Hier der Artikel zur Kooperation:

Abwasser: Wessobrunn schließt Vertrag mit Stadtwerken Weilheim (merkur.de)

Kindergartenerweiterung Wessobrunn

In einem Gespräch mit Herrn Haberecht von B3 Architekten wurde eine Erweiterung der Räumlichkeiten überprüft. Es soll eine erste Ideensammlung stattfinden. Unter anderem soll die Idee eines Krippenhauses in Wessobrunn beleuchtet werden.

Kindergartenerweiterung Forst

Der Kindergartenausbau im Keller ist abgeschlossen. Die Kinder erfreuen sich über 65m² Turn- und Bewegungsraum. Laut Kindergartenleitung wird der Raum sehr gut angenommen.

Wasserversorgung

Im Zuge der großen Bauarbeiten der Firma Bayernwerk an der Stromverkabelung im Ortsteil Forst wird in den meisten Abschnitten auch unsere Wasserleitung mitverlegt. Der Bereich Schwiegle Richtung Rohrmoos ist bereits abgeschlossen. Des Weiteren ist der Bereich von Schwabhof nach Grabhof fertig.

In der Planungsphase befinden sich die Themen Ertüchtigung der Quellfassung Paterzell, der Steuerungstechnik der Pumpstationen und der Hochbehälter Wessobrunn und Forst.

Wie geht’s weiter?
· Die vorbesprochenen Grunddienstbarkeiten mit den Landwirten abschließen
· Fertigstellung der Trassen nach Hagenlehen im Jahr 2024
· Weiterplanung der anstehenden Projekte (Zeitplan, Klärung Fördermöglichkeiten, Zusammenstellung für Vergabe)