Wasserversorgung

Wasserversorgungseinrichtung

Geltungsbereich: gesamtes Gemeindegebiet mit Ausnahme der Ortsteile Feistenau, Schönwag, Seehäusl und Zellsee, soweit diese bereits anderweitig mit Trinkwasser versorgt werden.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Wasserabgabesatzung (WAS)

Wasserschutzgebiete

Gemarkung Forst

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau

Gemarkung Wessobrunn

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau

Formulare und Anträge