Leitlinien der Gemeinde Wessobrunn zum Thema erneuerbare Energien – Freiflächen PV-Anlagen – Stand 26.07.2023

Grundlegende Ziele:
- Energieziel nach Flow-Studie ca. 60 MegaWatt erreichen
- aber nicht um jeden Preis! (nicht ideologiegetrieben, sondern dort, wo unter Abwägung aller Aspekte sinnvoll)

- es gilt das Prinzip "first come, first serve", bis wir unser Ziel erreicht haben (vorausgesetzt die Richtlinien sind eingehalten)
- bis das Ziel der Flow-Studie erreicht ist, soll Gemeinde weiterhin aktiv in der Diskussion bleiben
- bei erreichen des Ziels setzen wir uns wieder zusammen und überlegen, wie weiter verfahren werden soll (z.B. soll Gemeinde weiterhin aktiv sein, sollen Angebote von privaten etc. weiterhin angenommen werden, oder ist das Maß dann voll?)
- Bürgerbeteiligung soll ein verpflichtendes Kriterium sein
- gemeindliche Flächen (sofern vorhanden) hätten Vorrang vor privaten Flächen (bei gleichwertiger Bewertung unsere Leitlinien)
- wir sind grundsätzlich "technologieoffen" für alle regenerativen Energiequellen (PV, Wind, Wasser, Wasserstoff)
- Bevorzugt sollen sog. Agri-FPV-Anlagen erstellt werden, um die Flächen der Landwirtschaft nicht komplett zu entziehen.
- Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll im Vorhabensgebiet erfolgen und nicht auf entfernten Flächen. Insbesondere soll auch auf eine entsprechende Eingrünung geachtet werden.
- Der (Firmen-)Sitz des Betreibers der FPV-Anlage soll in der Gemeinde Wessobrunn liegen oder die Gewerbesteuereinnahmen anderweitig sichern. Die Gemeinde ist mit der Anlage belastet und soll daher auch die entsprechenden Gewerbesteuereinnahmen erzielen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EEG besagt: „Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden." Dies soll erfolgen.
- Anträge für FPV-Anlagen sind schriftlich einzureichen und im Gemeinderat zu präsentieren. Alle Kosten für die Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Näheres ist in einem Städtebaulichen Vertrag zu regeln. Ein Rechtsanspruch eines Grundstückseigentümers oder Antragstellers auf eine Umsetzung in einem Bauleitverfahren wird durch diese Handreichung nicht begründet.
- die Gemeinde soll grundsätzlich nicht der Betreiber solcher Anlagen sein
- nach Möglichkeit sollen die Anlagen mit Energiespeichern ausgestattet sein
Leitlinien:
• Ausschließende Kriterien

 Siedlungsflächen oder potentielle Siedlungsflächen
 Wald / Gehölze (keine Abholzung)
 Natürliche Fließgewässer / natürliche Seen
 Gewässerrandstreifen
 Gewässerentwicklungskorridore
 Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß BBodSchG
 Biotopentwicklungspotenzial
 Böden mit hoher oder sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und bester Bewirtschaftungsmöglichkeit
 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete)
 Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete)
 Naturschutzgebiete (§23 BNatSchG)
 Naturdenkmäler (§28 BNatSchG)
 Geschützte Landschaftsbestandteile (§29 BNatSchG))
 gesetzliche geschützte Biotope (§30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG)
 Wiesenbrütergebiete (Wiesenbrüterkulisse)
 rechtlich festgesetzte Ausgleichs- / Ersatzflächen
 Überschwemmungsgebiete
 Flächen in der Schutzzone I von Wasserschutzgebieten

• Einzelfallentscheidung Abstimmung Fachbehörde)

 Landschaftsschutzgebiete
 Bodendenkmäler i.S. von Art. 1 und 7 BayDSchG
 Flächen zum Aufbau und Erhalt des Biotopverbunds (gem. Art. 19 Abs.1 BayNatSchG)
 Standorte oder Lebensräume mit besonderer Bedeutung (ggf. im Bauleitplanverfahren zu klären, kartographisch nicht erfasst)
 Vorranggebiete für andere Nutzungen gem. Regionalplan
 Bodenschätze
 Hochwasserschutz
 Hochwasserschutzgebiet HQ 100
 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, (regionale Grünzüge gemäß Regionalplan, nicht einschlägig)
 Moorböden mit weitgehend degradierter Bodenstruktur* (siehe Bodenkarte)

• Grundsätzlich geeignete positive Standorte

 Brachliegende Flächen?
 Altlasten und -verdachtsflächen?
 Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbegebieten?
 Vorbelastete Standorte

• Einschränkende Kriterien für potenziell geeignete Standorte

 Hochwertiges Landschaftsbild?
 Wichtige Sichtbeziehungen?
 Prominente touristische Routen?
 Kulturlandschaft Filze?
 Struktur der Landwirtschaft?
 Denkmalschutz, Umgriff?
 Entfernung zu Einspeisepunkten?

Weitere Überlegungen / Fragen
- Zuschüsse, z.B. für Balkonkraftwerke
- der Arbeitskreis war hier eher skeptisch
- werden hier "die Richtigen" unterstützt
- zudem viel Verwaltungsaufwand
- aus dem Gewinn wird die Gemeinde ausschließlich selbst in nachhaltige Projekte investieren
- soll sich die Gemeinde generell beteiligen, oder nur Überplaner sein?
- wie viele Bauleitplanungsverfahren können wir parallel seitens der Gemeinde bewerkstelligen? Gibt es ein Limit?

Thema Kommunikation / Aufklärungsarbeit:
- Gemeinde soll den Nutzen von regenerativen Energien besser erklären
- Beispiel Neubauten mit PV-Anlage auf dem Dach
- mehr Werbung z.B. über Gemeindeblatt
- Gemeinde selbst als Vorbild durch Projekte

Wessobrunn, 26.07.2023

Georg Guggemos

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Entwurfsplanung wurde in der Gemeinderatssitzung im
September beschlossen. Dem Objektplaner und dem Statiker wurden die finalen Pläne übersandt.
Die noch offenen Fragen des Landratsamtes müssen für die Genehmigung beantwortet
werden. Am 11.01.2023 findet ein Abstimmungsgespräch zwischen den Planern statt. 


Wie geht's weiter?
· Beginn mit der Objektplanung und Statik
· Gespräche mit den örtlichen Firmen und Vereinen bezüglich Eigenleistung und Spenden

 

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Das technisch abgeschlossene Projekt muss noch abgerechnet werden. Die Endabrechnung liegt uns seit  2023 KW51 vor.


Wie geht's weiter?
· Verwendungsnachweis an Förderstelle

Der Link zu Buchung:
https://www.telekom.de/netz/breitbandausbau-deutschland?wt_mc=ii_fnmzbbxx_1823_0001_0001_1561965003

 

 

 

Die letzten Abwägungen wurden in der Sitzung vom 24.10.2023 bearbeitet. Die Bekanntmachung zur Auslegung
der Unterlagen wurde am 29.11.2023 veröffentlicht.
Die Frist zur Abgabe von Einwänden endet am 12.01.2024.


Wie geht's weiter?
· Abwägung der eingehenden Einwendungen

Hier der aktuelle Entwurf:

https://www.wessobrunn.de/de/laufende-aufstellungsverfahren.html

Hier ist der derzeit gültige Flächennutzungsplan zu finden:
https://www.wessobrunn.de/de/flaechennutzungsplan.html

 

Der Notarvertrag wurde am 14.11.2023 unterschrieben. Damit ist die Gemeinde ab dem 01.01.2024 von
sämtlichen Pflichten entbunden. Für die Veräußerung erhält die Gemeinde 20.000 Euro pro Jahr von der MARO
Genossenschaft. Die genauen Eckdaten des Vertragswerks finden Sie in der Sitzungsniederschrift vom
24.10.2023 siehe Seite 72.

Wie geht's weiter?
· Abwicklung des Vertrags
· Räumung des Mobiliars bis 30.06.2024

 

Der Straßenname heißt: ,,An der Klostermauer".

Die Baufreigabe wurde am 06.09.2021 erteilt. Vier der neuen Bauwerber haben bereits mit dem Bau begonnen. 

Die Asphaltfeinschicht wird erst nach dem Bau der Bauwerber verbaut, um keine Schäden zu verursachen. 

 

 

 

Von den 19 gemeindlichen Grundstücken wurden bereits 16 notariell beurkundet. Davon haben 14 Bewerber
aus dem OT Forst, 1 Bewerber aus dem OT Wessobrunn und 1 Bewerber aus dem OT Haid einen Zuschlag
erhalten. Bereits 6 Bauwerber haben mit dem Bau begonnen.


Wie geht's weiter?
· Fertigstellung der Abwassereinrichtungen

Voläufige Pläne: 

Icon 2022-10-14_BP_Templhoffeld_Bemassung.pdf

 

Icon 2022-10-14_P6_LPEWL.pdf

 

 

 

Bei der amtlichen Überwachung durch das Wasserwirtschaftsamt wurde seit Inbetriebnahme der Kläranlage
2014 immer wieder festgestellt, dass die einzuhaltenden Werte überschritten wurden. Daher besteht
Handlungsbedarf, um eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung nachweisen zu können. Von der gerade
erstellten Gebührenkalkulation kann abgeleitet werden, dass der derzeitige Betrieb äußerst unwirtschaftlich
ist. Zudem wurde uns mit Schreiben des Landratsamtes vom 04.09.2023 mitgeteilt, dass eine erneute
wasserrechtliche Erlaubnis über das Jahr 2031 hinaus für diese Anlage ausgeschlossen ist.


Wie geht's weiter?
· Überprüfung aller Alternativen

 

In der Aktivenversammlung wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Wessobrunn nochmal der Bedarf an Räumlichkeiten dargestellt. Es wird ein "Stüberl", sanitäre Anlagen und ein Büro benötigt.

Wie geht´s weiter?

• Die Feuerwehr hat sich durch viel Eigenleistung im Feuerwehrgebäude ein "Stüberl" eingerichtet. Nach Abschluss der Arbeiten am Forster Feuerwehrhaus wird über das weitere Vorgehen diskutiert.

 

In einem Gespräch mit Herrn Habercht von B3 Architekten wurde eine Erweiterung der Räumlichkeiten überprüft. Es soll eine erste Ideensammlung stattfinden. 

 

Der Kindergartenausbau im Keller ist abgeschlossen. Die Kinder erfreuen sich über 65m² Turn- und Bewegungsraum. Laut Kindergartenleitung wird der Raum sehr gut angenommen. Zudem geht die Planung für einen Anbau weiter. 

 

Die abschnittweise Erneuerung des Wasserleitungsnetzes wird derzeit durch die Verlegung von Erdkabeln
zur Stromversorgung durch das Bayernwerk im Ortsteil Forst erleichtert. Wir haben vereinbart, dass in den
meisten Abschnitten unsere Wasserleitung durch den Bauhof mit verlegt werden kann. Der Bereich Schwiegle
Richtung Rohrmoos ist bereits abgeschlossen. Des Weiteren ist der Bereich von Schwabhof nach Grabhof
fertig. In Planung ist die Ertüchtigung der Forster Quellfassungen und der Hochbehälter Wessobrunn
und Forst sowie Steuerungstechnik für Pumpstationen und Hochbehälter Wessobrunn und Forst.

Wie geht's weiter?
· Die vorbesprochenen Grunddienstbarkeiten mit den Landwirten abschließen
· Fertigstellung der Trassen nach Hagenlehen im Jahr 2024
· Weiterplanung der anstehenden Projekte (Zeitplan, Klärung Fördermöglichkeiten, Zusammenstellung
für Vergabe)

 
 
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